Umweltservice und Verkehrsflächenreinigung
Jeder Ölschaden ist ein Einzelfall, der eine Einschätzung eines Experten verlangt.
Durch unsere langjährige Erfahrung bieten wir immer die passende Lösung für den jeweiligen Einzelfall.
Als Ölspur wird allgemein alles bezeichnet, was mit dem Austritt von Betriebsstoffen aus Kraftfahrzeugen auf Verkehrsflächen verbunden ist. Dabei geht es nicht immer nur um Öl und es ist auch nicht immer die klassische Spur, oder die sprichwörtliche Öllache die ein undichtes oder havariertes Fahrzeug verursacht. Es bedarf also einer Sofortmaßnahme.
Primäres Ziel jeder Sofortmaßnahme ist die Gefahrenabwehr. Bei flüssigen Beaufschlagungen der Fahrbahn ist dazu regelmäßig die Verwendung von Bindemitteln sinnvoll, z. B. zur Eindämmung einer Rutschgefahr und der Verhinderung eines Eintrages in Erdreich oder ortsnahe Gewässer.
Der Einsatz von oberflächenaktiven Stoffgemischen, die zur Dispergierung von Öl auf Binnengewässern verwendet werden, verstößt lt. LTwS27 gegen geltendes Recht und wird nur in wenigen Nottällen zur Gefahrenabwehr genehmigt.)
Nassreinigung nach dem Stand der Technik
Gemäß LTwS27′ sollen Bindemittelrückstände mittels einer Tensidlösung nass und möglichst nückstandslos aus dem Belag entfernt werden. Das dabei entstehende Schmutzwasser darf nicht in die Umwelt oder Kanalisation entlassen werden. Modeme Nassreinigungsmaschinen nach dem Stand der Technik erfüllen diese Anforderungen und sind unternormalen Umständen in der Lage, eine Ölverschmutzung auch ohne vorherigen Bindemitteleinsatz zu beseitigen. Die Verfahren gründen im Wesentlichen immer auf denselben technischen Prinzipien, einer Kombination aus chemisch, mechanischer Behandlung verbunden mit einer Aufnahme der erzeugten Emulsionen.
Quelle: Prospekt der IGV eV. – Ölverschmutzungen auf Verkehrsflächen